DSFA – Wann wird sie erforderlich?

Allgemeines

Die Allgemeine Datenschutzverordnung (DSGVO) ist ein Datenschutzgesetz, das von der Europäischen Union (EU) im Jahr 2016 verabschiedet wurde. Sie trat am 25. Mai 2018 in Kraft und hat seitdem erhebliche Auswirkungen darauf, wie Organisationen auf der ganzen Welt personenbezogene Daten erfassen, nutzen und schützen.

Eine der wichtigsten Bestimmungen der DSGVO ist die Anforderung an Organisationen, unter bestimmten Umständen eine Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) durchzuführen. Eine Datenschutz-Folgenabschätzung ist ein Verfahren, mit dem Organisationen die potenziellen Risiken für die Rechte und Freiheiten von Personen bewerten können, die sich aus der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten ergeben.

Pflicht zur Datenschutz-Folgenabschätzung

Eine Datenschutz-Folgenabschätzung ist nach der DSGVO in Fällen erforderlich, in denen die Verarbeitung personenbezogener Daten wahrscheinlich zu einem hohen Risiko für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen führt. Dazu gehören Situationen, in denen die Verarbeitung den Einsatz neuer Technologien beinhaltet oder in denen es um die Verarbeitung sensibler personenbezogener Daten geht, wie z. B. Daten über die Gesundheit oder die rassische oder ethnische Herkunft.

Der Zweck einer Datenschutz-Folgenabschätzung besteht darin, Organisationen dabei zu helfen, potenzielle Risiken für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen, die sich aus der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten ergeben können, zu ermitteln und anzugehen. Dazu gehört die Ermittlung der potenziellen Risiken und die Bewertung der Wahrscheinlichkeit und Schwere dieser Risiken sowie die Festlegung von Maßnahmen, die zur Minderung dieser Risiken getroffen werden können.

Best Practice

Die Datenschutz-Folgenabschätzung sollte in einer frühen Phase des Projekts durchgeführt werden und die Konsultation von Personen und anderen Interessengruppen, die von der Verarbeitung personenbezogener Daten betroffen sein könnten, einschließen. Die Ergebnisse der Datenschutzfolgenabschätzung sollten dokumentiert werden und in die Planung und Durchführung des Projekts einfließen. Gerne unterstützen wir Sie bei der Durchführung einer Datenschutz-Folgenabschätzung für Ihre Organisation! Sprechen Sie uns gerne an!

Fazit

Insgesamt ist die Anforderung an Organisationen, eine Datenschutz-Folgenabschätzung durchzuführen, ein wichtiger Bestandteil der Datenschutz-Grundverordnung. Sie hilft Organisationen dabei, potenzielle Risiken für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen, die sich aus der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten ergeben können, zu erkennen und anzugehen, und stellt sicher, dass personenbezogene Daten in einer Weise verarbeitet werden, die mit der DSGVO konform ist.

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