Wann benötige ich ein Datenschutzmanagementsystem?

Allgemeines

Die Allgemeine Datenschutzverordnung (DSGVO) ist ein Datenschutzgesetz, das von der Europäischen Union (EU) im Jahr 2016 verabschiedet wurde. Sie trat am 25. Mai 2018 in Kraft und hat seitdem erhebliche Auswirkungen darauf, wie Organisationen auf der ganzen Welt personenbezogene Daten erfassen, nutzen und schützen.

Technische und organisatorische Maßnahmen (TOM’s)

Eine der wichtigsten Anforderungen der DSGVO ist, dass Organisationen geeignete Maßnahmen ergreifen müssen, um die personenbezogenen Daten von Einzelpersonen zu schützen. Dazu gehört die Umsetzung technischer und organisatorischer Maßnahmen, um die Sicherheit der personenbezogenen Daten zu gewährleisten und sicherzustellen, dass die personenbezogenen Daten auf faire, transparente und rechtmäßige Weise verarbeitet werden.

DSMS als Regelwerk

Um diese Anforderungen zu erfüllen, haben viele Organisationen ein Datenschutzmanagementsystem (DSMS) eingeführt. Ein DSMS ist ein Rahmenwerk von Richtlinien, Prozessen und Kontrollen, das Organisationen nutzen können, um ihre personenbezogenen Daten in einer Weise zu verwalten, die mit der DSGVO-konform ist.

Ein DSMS umfasst in der Regel eine Reihe von Richtlinien und Verfahren, in denen dargelegt wird, wie die Organisation die personenbezogenen Daten von Einzelpersonen erfasst, nutzt und schützt. Es kann auch technische und organisatorische Kontrollen wie Verschlüsselung, Zugangskontrollen und Datensicherung umfassen, um die Sicherheit der personenbezogenen Daten zu gewährleisten.

Die Einführung eines DSMS ist ein wichtiger Schritt für Organisationen, die die DSGVO einhalten wollen. Es bietet einen Rahmen für die gesetzeskonforme Verwaltung personenbezogener Daten von Einzelpersonen und kann Organisationen helfen, potenzielle Bußgelder und Strafen für die Nichteinhaltung zu vermeiden.

Darüber hinaus kann die Implementierung eines DSMS eine Reihe weiterer Vorteile für Organisationen mit sich bringen. Es kann dazu beitragen, die Sicherheit der von der Organisation verarbeiteten personenbezogenen Daten zu verbessern, und das Vertrauen der Bürger in den Umgang der Organisation mit ihren personenbezogenen Daten stärken.

Fazit

Insgesamt ist die Notwendigkeit eines Datenschutzmanagementsystems eine wichtige Anforderung der Datenschutz-Grundverordnung. Ein DSMS bietet Organisationen einen Rahmen für die gesetzeskonforme Verwaltung der personenbezogenen Daten von Einzelpersonen und kann Organisationen dabei helfen, potenzielle Geldbußen und Strafen für die Nichteinhaltung zu vermeiden. Gerne konzipieren wir gemeinsam mit Ihnen ein DSMS. Unsere zertifizierten Datenschutzbeauftragten stehen Ihnen gerne für die Umsetzung eines DSMS zur Verfügung. Sprechen Sie uns gerne unverbindlich an!

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