Barrierefreiheitsstärkungsgesetz für Webseitenbetreiber + Checkliste

Beitragsbild Barrierefreiheitsgesetz für Webseitenbetreiber
Lesedauer: 9 Minuten

Ein selbst bestimmtes Leben für alle Menschen – das ist das Ziel der Barrierefreiheit. Damit auch private Webseitenbetreiber ihren Teil dazu beitragen, hat der Gesetzgeber das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) ins Leben gerufen. Dieses neue Gesetz betrifft viele Unternehmen mit Online-Angeboten und verlangt, dass ihre Websites und Apps künftig barrierefrei gestaltet sind. In diesem Blogartikel erfahren Sie, was das BFSG genau ist, für wen es gilt, ab wann Handlungsbedarf besteht und wie Sie Ihre Website barrierefrei machen können.

 Das Wichtigste in Kürze:

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz verpflichtet ab dem 28. Juni 2025 zahlreiche Unternehmen, ihre Websites, Online-Shops und digitalen Dienstleistungen barrierefrei anzubieten. Wer nicht rechtzeitig nachbessert, dem drohen Abmahnungen, Rückruf seiner Angebote oder Bußgelder – handeln Sie also am besten jetzt.

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz erklärt: Ihre Pflichten ab 28.06.2025

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz ist ein deutsches Gesetz, das die EU-Richtlinie 2019/882, den European Accessibility Act (EAA), in nationales Recht . Es wurde 2021 verabschiedet und tritt am 28. Juni 2025 in Kraft. Ziel des Gesetzes ist es, Barrieren im digitalen Raum abzubauen und die gleichberechtigte, diskriminierungsfreie Teilhabe von Menschen mit Behinderungen, Einschränkungen und älteren Menschen zu fördern.

Konkret legt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz verbindliche Barrierefreiheits-Anforderungen für bestimmte Produkte und Dienstleistungen fest. Erstmals werden damit auch private Unternehmen gesetzlich verpflichtet, Barrierefreiheit umzusetzen, sofern ihre Angebote in den Anwendungsbereich des Gesetzes fallen. Unter die Regelungen fallen beispielsweise technische Produkte wie Smartphones, Computer, Geldautomaten oder E-Book-Lesegeräte und digitale Dienstleistungen wie Telekommunikationsdienste, Bankdienstleistungen und Angebote im elektronischen Geschäftsverkehr (z.B. Online-Shops).

Für wen ist das Gesetz relevant?

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz richtet sich an Unternehmen, die bestimmte Produkte oder Dienste für Verbraucher anbieten. Wenn Sie also eine Website oder App betreiben, über die Waren oder Dienstleistungen an Verbraucher verkauft werden (z.B. ein Online-Shop, Buchungsportal, Online-Banking, Streaming-Service etc.), dann sind Sie höchstwahrscheinlich vom Barrierefreiheitsstärkungsgesetz betroffen. Hersteller, Händler und Importeure der im Gesetz genannten Produkte sowie Anbieter der genannten Dienstleistungen müssen die Barrierefreiheits-Vorgaben erfüllen. Dazu zählen insbesondere Unternehmen aus E-Commerce, Finanzbranche, Telekommunikation, Transport und IT. Auch Agenturen, die solche Websites für Kunden erstellen, sollten ihre Projekte BFSG-konform umsetzen.

ℹ️ Ausnahme Kleinstunternehmen: Kleinstunternehmen – also Firmen mit weniger als 10 Beschäftigten und höchstens 2 Mio. € Jahresumsatz – sind von den BFSG-Pflichten bei digitalen Dienstleistungen ausgenommen. Das heißt, ein sehr kleiner Online-Shop muss gesetzlich keine Barrierefreiheit gewährleisten. Dennoch lohnt es sich auch für kleine Unternehmen, freiwillig barrierefreie Angebote zu schaffen – nicht zuletzt, um keine Kundengruppe auszuschließen.

Wichtig: Nicht alle Websites fallen unter das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz . Wenn Ihre Seite rein informativ ist und keine Transaktionen oder Verträge über die Website abgewickelt werden, greift die gesetzliche Pflicht zur Barrierefreiheit unter Umständen nicht. Dennoch gilt natürlich allgemein das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) für öffentliche Stellen, und unabhängig von der Rechtspflicht ist Barrierefreiheit immer ein Mehrwert für Ihre Nutzer.

Ab wann gilt das Gesetz?

⚠️ Dringlichkeit: Viel Zeit bleibt nicht mehr – das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz tritt am 28. Juni 2025 in Kraft. Ab diesem Stichtag dürfen betroffene Produkte und Dienstleistungen nur noch barrierefrei verkauft bzw. angeboten werden. Für Websites bedeutet das: Spätestens Ende Juni 2025 muss Ihre Online-Plattform die vorgeschriebenen Barrierefreiheitsanforderungen erfüllen, sofern sie in den Anwendungsbereich fällt.

Die Dringlichkeit lässt sich kaum überschätzen, denn die Deadline rückt näher. Falls Sie jetzt denken “Juni– das ist ja noch weit weg”, bedenken Sie, dass Barrierefreiheit nicht über Nacht implementiert ist. Je nach Umfang Ihrer Website kann die Umstellung Zeit in Anspruch nehmen – von der technischen Anpassung des Codes bis zur inhaltlichen Überarbeitung. Planen Sie ausreichend Puffer ein und starten Sie so früh wie möglich mit der Barrierefrei-Machung Ihrer Angebote. Neue Projekte, die nach Juni 2025 online gehen, sollten idealerweise von Anfang an barrierefrei entwickelt werden.

Hinweis: Das Gesetz wurde bereits im Jahr 2021 verkündet, jedoch gab es eine mehrjährige Übergangsfrist zur Vorbereitung. Diese Übergangszeit endet nun. Unternehmen, die bis zum Stichtag nicht compliant sind, können nicht darauf hoffen, dass das BFSG noch verschoben wird – jetzt ist definitiv der richtige Zeitpunkt zu handeln.

Was genau bedeutet „barrierefrei“ für Webseiten?

“Barrierefrei” bedeutet, dass Ihre Website für alle Menschen zugänglich und nutzbar ist – unabhängig von Behinderung oder Alter. Offiziell heißt es, ein Angebot ist barrierefrei, wenn es für Menschen mit Behinderung in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe auffindbar, zugänglich und nutzbar ist. Praktisch übertragen auf Websites heißt das: Nutzer*innen mit Sehbehinderungen, Hörbeeinträchtigungen, motorischen Einschränkungen oder kognitiven Besonderheiten können die Seite bedienen und verstehen, ohne auf Hilfe angewiesen zu sein.

Wichtige Aspekte barrierefreier Websites:

  • Alternativtexte für Bilder: Alle wichtigen Grafiken und Fotos sollten mit aussagekräftigen ALT-Texten versehen sein, damit Screenreader sie vorlesen können.
  • Bedienbarkeit per Tastatur: User dürfen nicht gezwungen sein, eine Maus zu verwenden. Stellen Sie sicher, dass alle Menüs, Links und Formulare mit der Tastatur erreichbar sind (Stichwort: Keyboard Accessibility).
  • Gute Struktur und Überschriften: Verwenden Sie HTML-Überschriften (H1–H6) in logischer Reihenfolge, um die Struktur der Seite kenntlich zu machen. Das hilft z.B. blinden Nutzern, per Screenreader zu navigieren.
  • Ausreichende Kontraste: Achten Sie auf gut lesbare Schriftgrößen und genügend Farbkontrast zwischen Text und Hintergrund – wichtig für sehbehinderte oder farbfehlsichtige Menschen.
  • Multimedia zugänglich machen: Videos sollten Untertitel oder Transkripte haben. Audio-Inhalte benötigen Textalternativen. Animationen oder automatische Slideshows sollten pausierbar sein.
  • Verständliche Sprache und Navigation: Formulieren Sie klar und einfach. Vermeiden Sie unnötigen Fachjargon und erklären Sie Abkürzungen. Die Navigation soll konsistent und intuitiv sein, damit niemand den Überblick verliert.
  • Technische Standards einhalten: Orientieren Sie sich an gängigen Richtlinien wie den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG 2.1) oder der europäischen Norm EN 301 549. Diese definieren konkrete Erfolgskriterien (z.B. zu Formular-Labels, Tabellenüberschriften, Fehlermeldungen etc.), die eine Website barrierefrei machen.

Im Grunde decken diese Anforderungen die vier Prinzipien der Barrierefreiheit ab: wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust. Eine barrierefreie Webseite ist also so gestaltet, dass alle Informationen wahrgenommen werden können, alle Funktionen bedienbar sind, Inhalte verständlich aufbereitet sind und die Technik robust genug ist, um mit verschiedenen Hilfsmitteln (Screenreader, Braillezeile, Spracherkennung etc.) zu funktionieren.

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Wie kann man die eigene Website barrierefrei gestalten?

Der Weg zur Barrierefreiheitsstärkungsgesetz konformen Website mag zunächst herausfordernd wirken, aber es gibt zahlreiche Hilfsmittel und Best Practices. Hier einige praktische Tipps, wie Sie vorgehen können:

  • Bestandsaufnahme: Prüfen Sie zunächst den aktuellen Stand Ihrer Website. Nutzen Sie kostenlose Tools wie das WAVE Web Accessibility Evaluation Tool oder den Lighthouse-Audit (in Chrome DevTools), um erste Barrieren aufzuspüren. Auch ein manueller Test – beispielsweise mit ausgeschaltetem Monitor nur per Screenreader und Tastatur – eröffnet wertvolle Einsichten.
  • Schulung und Sensibilisierung: Machen Sie sich und Ihr Team mit den Grundlagen vertraut. Es hilft ungemein, die Perspektive von Betroffenen kennenzulernen. Im Netz finden Sie viele Leitfäden und Checklisten (z.B. vom Projekt „Einfach für Alle“ oder vom W3C), die einen Überblick geben.
  • Prioritäten setzen: Sie müssen nicht alles auf einmal perfekt machen. Beginnen Sie mit den größten Barrieren. Typische “Quick Wins” sind zum Beispiel fehlende ALT-Texte ergänzen, Tastaturfokus sichtbar machen oder Formularfelder korrekt beschriften.
  • Nutzerfeedback einholen: Lassen Sie idealerweise Menschen mit Behinderung Ihre Seite testen. Deren Feedback zeigt oft sehr direkt, wo noch Probleme lauern. Einige Organisationen bieten Nutzertests oder Reviews an, teils sogar gefördert.
  • Externe Beratung: Scheuen Sie sich nicht, Experten für digitale Barrierefreiheit hinzuzuziehen – gerade bei komplexen Web-Angeboten. Spezialisierte Agenturen oder Berater können effiziente Lösungen vorschlagen und auch die Konformität nach WCAG prüfen.

SEO-Tipps für barrierefreie Webseiten

Eine Barrierefreiheitsstärkungsgesetz konforme Webseite bringt nicht nur rechtliche Vorteile, sondern auch SEO-Potenzial. Viele Maßnahmen zur Barrierefreiheit verbessern nämlich gleichzeitig die Sichtbarkeit in Suchmaschinen. Hier einige wichtige Punkte, die Sie beachten sollten:

Klare Struktur und Überschriften: Strukturieren Sie Ihren Seiteninhalt mit korrekten HTML-Überschriften (H1–H6) und einer logischen Gliederung. Sowohl Nutzer als auch Suchmaschinen danken es Ihnen – Google belohnt eine gut strukturierte, zugängliche Seite mit besseren Rankings.

Alt-Texte für Bilder: Vergessen Sie nicht, jedem Bild einen Alternativtext zu geben. Alt-Texte sind für blinde oder sehbehinderte Nutzer unerlässlich und helfen gleichzeitig Google dabei, den Bildinhalt zu verstehen. Richtig eingesetzte Alt-Texte führen dazu, dass Ihre Bilder in der Google-Bildersuche auftauchen können.

Performance und Ladezeit: Barrierefreie Websites sind oft schlanker und technisch effizienter aufgebaut. Auf unnötige Spielereien oder ineffiziente Skripte wird verzichtet, was schnellere Ladezeiten ermöglicht. Eine schnelle Website bietet ein besseres Nutzererlebnis und reduziert Absprungraten – Faktoren, die sich direkt positiv auf Ihr Suchmaschinen-Ranking auswirken. Achten Sie daher auf optimierten Code, komprimierte Bilder und ein mobilfähiges Design (Google wertet Mobile Friendly-Seiten höher).

WordPress: Tipps und Plugins

Viele Webseiten basieren auf WordPress. Die gute Nachricht: Mit WordPress lässt sich Barrierefreiheit relativ gut umsetzen, wenn man ein paar Dinge beachtet:

  • Barrierefreie Themes nutzen: Wählen Sie ein Theme, das als „accessibility-ready“ gekennzeichnet ist. Diese Themes erfüllen bereits viele Grundvoraussetzungen (korrekte HTML-Struktur, ausreichende Kontrastwerte, etc.). Beispiele sind u.a. das offizielle Theme „Twenty Twenty-One“, das großen Wert auf Zugänglichkeit legt.
  • Plugins für mehr Accessibility: Es gibt praktische WordPress-Plugins, die typische Barrieren abmildern. WP Accessibility zum Beispiel fügt Skip-Links ein, warnt vor leeren Alt-Attributen und erlaubt es, Schriftgrößen anpassbar zu machen. One Click Accessibility bietet eine Toolbar für Nutzer, um Kontraste umzustellen oder Text zu vergrößern. Wichtig: Solche Plugins können helfen, ersetzen aber keine gründliche Umsetzung – nutzen Sie sie als Ergänzung, nicht als einzige Maßnahme.
  • Formulare und Widgets: Achten Sie darauf, dass eingesetzte Formulare (Kontaktformulare, Newsletter-Anmeldung etc.) barrierefrei sind. Plugins wie Contact Form 7 oder Gravity Forms bieten Möglichkeiten, Labels für Felder anzulegen und Fehlermeldungen zugänglich auszugeben. Testen Sie Ihre Formulare mit Tastatur und Screenreader.
  • Medieninhalte: Für Videos können Sie Plugins nutzen, die Untertitel einblenden oder eine Gebärdensprach-Dolmetschung ermöglichen. Stellen Sie außerdem sicher, dass PDF-Dokumente, die Sie anbieten, ebenfalls barrierefrei sind (Stichwort: getaggte PDFs).
  • Aktualisierungen nicht vergessen: Halten Sie Ihr WordPress und die Plugins immer aktuell. Viele Accessibility-Verbesserungen werden mit Updates nachgereicht. Lesen Sie die Update-Beschreibungen – manchmal lohnt es sich, allein aus Barrierefreiheitsgründen die neueste Version einzuspielen.

Praktische Tools und Ressourcen

  • Leitfaden vom BMAS: Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat Leitlinien für Unternehmen zur BFSG-Umsetzung veröffentlicht. Diese enthalten praxisnahe Empfehlungen (zu finden z.B. auf bfsg.bmas.de).
  • Accessibility-Statement: Auch wenn (noch) nicht für alle Pflicht, ist eine Erklärung zur Barrierefreiheit auf Ihrer Website sinnvoll. Darin können Sie angeben, welche Teile Ihrer Seite barrierefrei sind, wo es eventuell noch Ausnahmen gibt und wie Nutzer*innen Barrieren melden können.
  • Weiterbildung: Nutzen Sie Webinare und Workshops – etwa die Webinar-Reihe „BFSG 2025“ der Bundesfachstelle Barrierefreiheit – um up to date zu bleiben.

Mobile Barrierefreiheit: Warum barrierefreie mobile Nutzung wichtig ist

Immer mehr Menschen nutzen Websites über Smartphones und Tablets – auch Menschen mit Behinderungen. Zur BFSG-Umsetzung gehört daher, Ihre digitalen Angebote mobil barrierefrei zu gestalten. Achten Sie auf ein responsive Webdesign mit klarer Struktur, damit Inhalte auf kleinen Bildschirmen gut lesbar und navigierbar sind. Insbesondere bei der Touch-Bedienung sollten Schaltflächen und Links ausreichend groß und mit genügend Abstand gestaltet sein, damit auch Nutzer mit motorischen Einschränkungen sie bequem anwählen können. Vermeiden Sie Funktionen, die nur beim Hover mit der Maus erscheinen – auf Touch-Geräten wären solche Inhalte nicht zugänglich. Beschriften Sie alle interaktiven Elemente aussagekräftig, damit Screenreader sie korrekt erfassen können. Ihre Website sollte auch bei vergrößerter Darstellung oder im Hoch- und Querformat nutzbar bleiben (wie es auch die WCAG 2.1 Richtlinien fordern).

Tipp: Testen Sie die mobile Version Ihrer Website regelmäßig – beispielsweise mit einem Screenreader auf dem Smartphone oder nur per Tastaturbedienung. So entdecken Sie frühzeitig Barrieren, die mobilen Nutzern Probleme bereiten könnten. 📱

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Was droht, wenn man die Vorgaben nicht umsetzt?

Niemand setzt sich gern mit Sanktionen auseinander, aber beim BFSG sollten Sie die möglichen Konsequenzen kennen. Die Einhaltung wird von den Behörden (Marktüberwachungsstellen der Bundesländer) kontrolliert. Verbraucher*innen oder Verbände können Verstöße melden, und auch Mitbewerber dürfen Konkurrenten bei mangelnder Barrierefreiheit abmahnen. Was passiert, wenn Sie die BFSG-Vorgaben ignorieren?

⚠️ Mögliche Konsequenzen bei Verstößen:
Bußgelder: Es können Geldstrafen von bis zu 100.000 € verhängt werden, abhängig davon, wie schwer der Verstoß wiegt.
Abmahnungen und Unterlassungsklagen: Konkurrenten oder Verbraucherschutzverbände könnten wettbewerbsrechtliche Abmahnungen aussprechen, was nicht nur Kosten verursacht, sondern ggf. auch Unterlassungserklärungen nach sich zieht.
Untersagung des Angebots: Die zuständige Behörde kann anordnen, dass ein nicht barrierefreies Produkt oder eine Dienstleistung vom Markt genommen bzw. das Online-Angebot eingestellt wird, bis die Mängel behoben sind. Im Ernstfall könnte also Ihr Online-Shop offline genommen werden.
Imageschaden: Neben den formellen Strafen droht auch ein Verlust an Reputation. Eine Firma, die gegen Barrierefreiheitsvorgaben verstößt, läuft Gefahr, öffentlich negativ dargestellt zu werden – das Vertrauen von Kund*innen steht auf dem Spiel.

Kurz gesagt: Die Nichteinhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen ist kein Kavaliersdelikt. Neben ethischen Aspekten (jede Barriere schließt Menschen aus) kann es für Ihr Unternehmen handfeste finanzielle und rechtliche Folgen haben. Es ist also deutlich sinnvoller, präventiv in Barrierefreiheit zu investieren, statt später die Konsequenzen eines Verstoßes zu tragen.

Fazit und Checkliste zur Selbstprüfung

Barrierefreiheit auf Websites ist kein „nice-to-have“ mehr, sondern wird durch das BFSG zum Must-have – zumindest für viele Unternehmen mit digitalen Angeboten. Nutzen Sie die verbleibende Zeit bis Juni 2025, um Ihre Website auf Vordermann zu bringen. Dabei geht es nicht nur darum, ein Gesetz zu erfüllen, sondern auch darum, alle Nutzer*innen willkommen zu heißen. Eine barrierefreie Webseite bietet eine bessere User Experience für alle und öffnet Ihre Inhalte für eine größere Zielgruppe. 💪

Zum Abschluss haben wir für Sie eine kompakte Checkliste zusammengestellt. Gehen Sie diese Punkte durch, um zu prüfen, ob Ihre Website BFSG-konform ist. Können Sie möglichst alle Fragen mit „Ja“ beantworten?

Checkpunkt für barrierefreie Websites
Haben alle Bilder und Grafiken aussagekräftige Alternativtexte (ALT-Texte)?
Sind die Texte verständlich geschrieben (kurze Sätze, einfache Sprache) und hat die Seite eine logische Überschriftenstruktur?
Lassen sich alle Funktionen und Links mit der Tastatur erreichen und bedienen (Tabulator-Navigation)?
Sind ausreichende Kontraste zwischen Vordergrund (Text, Bedienelemente) und Hintergrund vorhanden?
Verfügt die Website über eine skalierbare Schriftgröße bzw. Zoom-Funktion ohne Layout-Probleme?
Haben eingebundene Videos Untertitel oder Transkripte, und sind Audio-Inhalte auch in Textform verfügbar?
Sind Formulare korrekt beschriftet (jedes Eingabefeld hat ein zugeordnetes Label) und werden Fehlermeldungen für Screenreader zugänglich ausgegeben?
Gibt es keine Inhalte, die automatisiert blinken, flackern oder zeitlich kritisch ablaufen (Stichwort Epilepsie-Warnung, Zeitbegrenzungen)?
Wird auf der Seite (oder im App-Menü) eine Erklärung zur Barrierefreiheit angeboten, inklusive Kontaktmöglichkeit bei Problemen?
Haben Sie die Website mit geeigneten Tools oder Testpersonen auf Barrierefreiheit geprüft (Selbsttest oder Expertentest)?

📝 Tipp: Falls Sie einige Punkte nicht abhaken können, keine Panik. Priorisieren Sie die wichtigsten Baustellen und arbeiten Sie sich schrittweise vor. Jedes gelöste Problem bringt Sie und Ihre Website einen Schritt näher zur vollständigen Barrierefreiheit – und damit zu einem Internet, das wirklich alle mit einschließt.

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